Der Verein der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam e.V. und die Potsdamer Juristische Gesellschaft e.V. begingen den 75. Jahrestag des Grundgesetzes mit einer gemeinsamen Festveranstaltung am 24. Juni 2024.
Dr. Michael Strauß (Vizepräsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg) begrüßte die Teilnehmenden und hob in seiner Einleitung die Bedeutung der Landesverfassungen hervor, aus denen das Grundgesetz um bewährte Instrumente, vor allem direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten, ergänzt werden sollte.
Stabilität als Prinzip – so könnte das Generalthema für den pointierten Vortrag des Festredners lauten: Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Richter des Bundesverfassungsgerichts, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität Bayreuth) präsentierte seine Erklärung, warum das Grundgesetz zwar als Provisium formuliert, aber auf Dauer angelegt war. Bei allen Diskussionen um seine Legitimität wird seine Strukturentscheidung und Werteordnung von den demokratischen Kräften (auch nach der Wiedervereinigung) nicht in Frage gestellt: Freiheitliche Gesellschaft mittels durchsetzbarer Grundrechte, konkurrenzlose Repräsentanz des Souveräns allein im Bundestag, starke Verfassungsgerichtsbarkeit.