Eine Woche vor der COP30 in Brasilien fand am 4. November 2025 das hybride Event „Völkerrecht und Klimaschutz: Wie Gerichtsverfahren Deutschlands Außenpolitik beeinflussen“ im Berliner Gebäude der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP) statt, welche der Verein der Freunde und Förderer gemeinsam mit der DGAP ausgerichtet hat.
Eröffnet wurde die Veranstaltung mit Grußworten von Herrn Staatssekretär Dr. Bernhard Kotsch (Auswärtiges Amt) und Prof. Dr. Klaus Herrmann (Förderverein). Den Stand der naturwissenschaftlichen Beobachtungen und Prognosen präsentierte Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber, früherer Direktor Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und heute Leiter des Internationalen Instituts für angewandte Systemanalyse (IIASA) in Laxenburg. Zusätzlich zur Herausforderung, wie ein Überschreiten des verbindlichen 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens noch verhindert werden könne, müssten Szenarien und Maßnahmen diskutiert werden, wie die unvermeidbar erscheinende Überschreitung jedenfalls der 1,5-Grad-Marke durch eine Reduktion des Ausstoßes und eine aktive Minderung der Konzentration von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre wieder rückgängig gemacht werden könne (zum sog. Overshoot siehe: https://www.carbonbrief.org/overshoot-exploring-the-implications-of-meeting-1-5c-climate-goal-from-above/)
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das aktuelle Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel. Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Inhaber des Potsdamer Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht, vertrat Deutschland im Gutachtenverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof und nahm eine erste Einordnung des Gutachten vor: „Es ist eine positive Entwicklung, dass Staaten in Verfahren wie dem des Internationalen Gerichtshofs bereit sind, sich der rechtlichen Bewertung ihrer Klimaverantwortung zu stellen. Die entscheidende Frage ist nun, welche konkreten Umsetzungsschritte sie daraus ableiten. Es bleibt abzuwarten, ob die Vertragsparteien des Pariser Abkommens die Feststellungen des IGHs ernst nehmen und ihre nationalen Klimaziele (NDCs) bona fide erfüllen und verstärken.“
Die Podiumsdiskussion mit Perspektiven aus Völkerrecht, Naturwissenschaft und Politikwissenschaft wurde bereichert durch Beiträge von Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber, Prof. Dr. Andreas Zimmermann und Dr. Kira Vinke. Moderiert wurde die Veranstaltung von Sima Bulut, Zentrum für Klima und Außenpolitik.
Eine Aufzeichnung des gesamten Events finden Sie auf dem YouTube-Channel der DGAP: https://www.youtube.com/watch?v=YHYUZDp7GiY
Bild der präsenten Mitwirkenden: Dr. Bernhard Koch (AA), Dr. Kira Vinke und Sima Bulut (beide DGAP), Prof. Dr. Andreas Zimmermann (Universität Potsdam), Prof. Dr. Klaus Herrmann (Förderverein), v.l.n.r., Quelle: DGAP
