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Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2016

Mit dem Tag der Juristischen Fakultät wurden am 23. Juni 2016 zahlreichen Ehrungen an der Universität Potsdam vollzogen. Herausragende Leistungen in Studium und Forschung werden mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis des Fördervereins der Juristischen Fakultät gewürdigt. Der Wolf-Rüdiger-Bub-Preis gilt der Förderung des juristischen Nachwuchses. Der Stifter, Dr. Wolf-Rüdiger Bub, wirkte bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam als Honorarprofessor bei der Ausbildung zukünftiger Juristinnen und Juristen mit.

Als beste Studentin wird Johanna Altmann geehrt. Sie bestand die erste juristische Prüfung. Bester Student ist Maximilian von Möllendorff, der ebenfalls die erste juristische Prüfung bestand. Zudem werden die erfolgreichsten französischen Studierenden der Universität Paris Quest-Nanterre-La Défense im gemeinsamen Deutsch-Französischen Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam ausgezeichnet. 2016 sind dies Mélisse Chalvin und Jacques Onnen.
„Der Cyber-Aktionär: Anpassung des Aktienrechts an die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien“ ist das Thema der Promotion, für deren erfolgreichen Abschluss Dr. Jean-Baptiste Lhuillier ausgezeichnet wird. Er absolvierte ein binationales Promotionsverfahren mit der Universität Paris Quest-Nanterre-La Défense. Gabriel Richard-Molard erhält den Preis für eine Arbeit über „Die Rechtsgrundlagen des grenzüberschreitenden Kooperationsrechts zwischen Gebietskörperschaften – Deutsch-französische Untersuchung über die Rechtsgrundlagen der interkommunalen grenz-überschreitenden Zusammenarbeit“. Auch Dr. Jörg Michael Schindler gehört mit seiner Promotion zur „Rechtsmetaphorologie. Eine Untersuchung zu Begriff, Funktion und Analyse rechtswissenschaftlicher Metaphern – mit einem Ausblick auf die Metaphorologie der Grundrechte“ zu den besten Absolventen. Dr. Diana Stageschließlich wird für ihre Doktorarbeit zum Thema „Strafbare Marktmanipulation während der Aktienemission im engeren Sinne einer deutschen Aktiengesellschaft – Insbesondere eine Untersuchung des § 20a Abs. 1 S. 3 WpHG“ geehrt.
(Quelle: Pressemitteilung der Universität Potsdam vom 23.06.2016)

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